Verschärfte Meldepflichten in norwegischen Gewässern

2. Mai 2025

Die zunehmenden russischen Spionage- und Sabotageversuche im Norden der norwegischen Hoheitsgewässer hat das norwegische Verteidigungsministerium veranlasst die Meldepflichten für das Befahren auszuweiten. Es wird dringend empfohlen sich vorher über (lovdata.no/dokument/SFE/forskrift/2024-11-01-2627) zu informieren. Die Meldepflicht betrifft Wasserfahrzeuge mit ausländischer Registrierung oder/und ausländischem Schiffsführer, über 15 Meter oder schwerer als 50 Tonnen, bevor sie in norwegische Hoheitsgewässer einlaufen. Eine weitere Meldepflicht besteht über das – SafeSea Net Norway (SSNN) bei der Einfahrt in die Inneren Gewässer, etwa zum Anlaufen eines Hafens. Vorsorglich sollten alle beabsichtigten Aktivitäten in den norwegischen Gewässern dem – Coastal Surveillance Canter (CSC) per Mail oder Telefon detailliert gemeldet werden.

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