Amtliches „UKW – Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ (UBI)
Radiotelephone Operators´s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways
Wegen der unterschiedlichen Betriebs – und Sprechfunk Verfahren im Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk ist für die Teilnahme am UKW Binnenschifffahrtsfunk ein zusätzliches UKW Funkzeugnis erforderlich. Das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk berechtigt nur zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk, nicht aber zur Teilnahme am Seefunk des GMDSS.
Seit August 2005 müssen Schiffsführer / innen im Besitz eines UKW Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk sein, wenn eine derartige Funkanlage an Bord installiert ist. Wie im Seefunk durch das DSC, ist im Binnenschifffahrtsfunk durch das ATIS (Automatic Transmitter Identification System) auch eine Identifizierung der UKW Funkstelle gewährleistet. Dies ist insbesondere in Notfällen von enormer Wichtigkeit, um schnellstmöglich Hilfe zu bekommen. Das ehemalige Funkzeugnis „Beschränkt gültiges UKW Sprechfunkzeugnis“ und das Funkzeugnis „Allgemeines Sprechfunkzeugnis“ berechtigen auch zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Ein derartiges Funkzeugnis ist weiterhin gültig.
Ausbildung:
- ca. 8 theor./prakt. Unterrichtsstunden (in Kombi Ausbildung SRC / LRC integriert)
- jeweils letzten So. der SRC bzw. LRC – Ausbildung, 1 Tag, 10.00 – ca. 17.00 Uhr
- ca. 16 theor./prakt. Unterrichtsstunden ohne vorherige SRC bzw. LRC – Ausbildung
Im Seminar bieten wir eine neuartige interaktive Software SRC / UBI an, (keine billige App aus dem Internet), Prüfungsbögen wie sie in den Prüfungen vorgelegt werden und Fachbücher an, womit das Gelernte zuhause weiter vertieft werden kann.
Voraussetzungen:
Keine (aber Mindestalter 15 Jahre)
Capt. Mike Huefken
Ausbildungsleiter unserer Firma MYM Mike’s Yachting Maritimservice