Das Ausbildungszentrum – MYM Mikes Yachting Maritimzentrum – vertreten durch den Ausbildungsleiter – M. Huefken -, erhielt gem. § 7 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) die – staatliche Anerkennung – zur Ausbildung und Prüfung der Sachkunde (SKN) zum Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln (sogen. „Großer Pyroschein“) und „Prüfungszeugnisse“ auszustellen, welche eine der Voraussetzungen für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Seenotsignalpistolen sind. Draus resultiert die Berechtigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) nach einer „staatlichen anerkannten Prüfung“ auch Lizenzen zur Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel (sogen. „Kleiner Pyroschein“) auszustellen.