Seit dem 11.05.2017 ist eine neue Sportbootführerschein – Verordnung initiiert worden. Es werden die beiden Führerscheine mit „Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen“ und „Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen“ seit dem 01.01.2018 im Scheckkartenformat ausgestellt. Daraus resultierten in der Vergangenheit mehrere Änderungen der verschiedenen Prüfungsgebühren, sodass wir, um Missverständnisse zu vermeiden, z. Z. an dieser Stelle nur Links zu den zuständigen Prüfungsausschüssen eingestellt haben, wo die aktuellen Prüfungsgebühren aufgeführt sind.
Momentan (Stand: 31.12.2020) finden Sie die Prüfungsgebühren für Sportbootführerschein Binnen, Sportbootführerschein See, Sportküstenschifferschein, Funkzeugnisse SRC, LRC und UBI, unter
www.pruefungsausschuss-rhein-ruhr.org/gebuehren.html
Sportbootführerschein Binnen, Sportbootführerschein See, Sportküstenschifferschein, Funkzeugnisse SRC, LRC und UBI, unter
DMYV Prüfungszentrum NRW Gebühren
SKN und FKN Sachkundenachweis und Fachkundenachweis
Für den Sachkundenachweis ( SKN ) „Großer Pyroschein“ gem. Waffen- und Sprengstoffgesetz und ( FKN ) „Kleiner Pyroschein“ gem. Sprengstoffgesetz ist unsere Firma berechtigt worden „Staatliche Ausbildungen und Prüfungen“ durchzuführen und die jeweiligen Lizenzen auszustellen.
SKN („Großer Pyroschein“)
Prüfungsgebühr: (Prüfungsabnahme Theorie/Praxis, Ausstellung der Lizenz, Reisekosten der Prüfer, Raummiete und Nutzung der Schießhalle)
46,00 €
FKN („Kleiner Pyroschein“)
Prüfungsgebühr: (Prüfungsabnahme Theorie/Praxis, Ausstellung der Lizenz, Reisekosten der Prüfer, Raummiete)
19,00 €
SSS | |
Zulassung | 31,62 € |
Abnahme (Theorie) | 98,81 € / 148,73 € |
Abnahme (Praxis) | 204,37 € |
Ausstellung | 29,93 € |
Reisekosten d. Prüfungskommission | gem. Reisekosten Gesetz + Raummiete |
Wiederholung (Theorie) | |
Wiederholung (Praxis) | |
SHS | |
Zulassung | 31,62 € |
Abnahme (Theorie) | 98,81 € / 148,73 € |
Ausstellung | 29,93 € |
Reisekosten d. Prüfungskommission | gem. Reisekosten Gesetz + Raummiete |
Wiederholung (Theorie) |
Quelle: www.dsv.org
Bei den PRÜFUNGEN werden Nebenkosten zu den vorgenannten Gebühren erhoben. Dies sind Reisekosten für die Prüfungskommission nach dem Bundesreisekostengesetz, sowie Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume. (Stand: 01/15, Zentrale Verwaltungsstelle, Sportseeschifferschein VO v. 3.3.98 BGBL. IS.394 für SSS und SHS)