SKN – Amtlicher Sachkunde Nachweis („Großer Pyroschein“)
und
FKN – Amtlicher Fachkunde Nachweis („Kleiner Pyroschein“)
Ausbildung und „Staatliche Prüfungen“ gem. Sprengstoffgesetz und Waffengesetz
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Amtlicher Sachkunde Nachweis
SKN für Seenotsignalmittel und Seenotsignalpistolen
(gem. Sprengstoffgesetz und Waffengesetz)
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Amtlicher Fachkunde Nachweis
FKN für Seenotsignalmittel
(gem. Sprengstoffgesetz)
Jede/r verantwortungsbewusste Schiffsführer/in sollte die Berechtigung und Befähigung zur Handhabung von Seenotsignalmitteln und ggf. auch für eine Seenotsignalpistole besitzen. Deshalb empfehlen wir auch, nicht nur die FKN Fachkunde – Prüfung sondern auch für alle Fälle, falls später eine Seenotsignalpistole für eine eigene Yacht erworben werden soll bzw. sich an Bord einer Charteryacht eine Seenotsignalpistole befindet, die SKN Sachkunde – Prüfung abzulegen.
Wir haben die, von der zuständigen Behörde erteilte, gesetzliche Erlaubnis, zur Vermittlung der SKN Sachkunde und Abnahme von Prüfungen als Voraussetzung für den Erwerb, den Besitz und den Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln im Waffen- und Sprengstoffbereich.
Die SKN – Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung resultiert aus § 7 WaffG, § 1 Abs. 1 und 2 AWaffV und § 1 Abs. 2, 1. SprenGV für den Bereich der Seenotsignalmittel und -pistolen im theoretischen und praktischen Umgang damit auszubilden und nach erfolgreicher Prüfung ein amtlich gültiges Prüfungszeugnis der Sachkunde SKN auszuhändigen.
Dieses Prüfungszeugnis ist eine der zwingend erforderlichen Grundlagen für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Seenotsignalpistole bei der für den gemeldeten Wohnort zuständigen Behörde.
Für die Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel stellen wir gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SprengG die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 der 1. SprengV eine Lizenz für Signalmittel der Kategorie PT2 aus, welche berechtigt Seenotsignalmittel zu erwerben und hierüber die tatsächliche Gewalt auszuüben.
Die Inhalte der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen sind erforderlich für den Sachkunde Nachweis SKN („Großer Pyroschein“) als auch für den Fachkunde Nachweis FKN („Kleiner Pyroschein“).
Es wird, wegen dem ansonsten fehlenden theoretischem Wissen und der praktischen Erfahrung im Umgang mit pyrotechnischen Explosivmitteln und Waffen, die Ausbildung an einer Schule mit kompetenten Fachleuten empfohlen. Bei unserer Firma – MYM Mike‘ Yachting Maritimservice – erfolgt die Ausbildung in der Sachkunde SKN und Fachkunde FKN durch im Umgang mit Sprengstoff und Waffen besonders erfahrene und befähigte Ausbilder.
Dies war die Darstellung der gesetzlichen Situation. Aber was heißt das für die Interesssenten an den SKN und FKN?