FKN (Fachkundenachweis)

Der Fachkundenachweis (FKN) ist ein wichtiger Nachweis für alle, die mit Sportbooten oder im Wassersportbereich tätig sind und dabei sicher mit Gefahrenstoffen umgehen müssen. Die Ausbildung vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse zu gesetzlichen Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen und umweltgerechtem Verhalten. Sie lernen den richtigen Umgang mit Schmierstoffen, Treibstoffen und weiteren gefährlichen Materialien, um Unfälle und Umweltschäden zu vermeiden.

FKN (Fachkundenachweis)

Ausbildung nur FKN – Ausbildung: Für Seenotsignalmittel

Voraussetzungen:

Mindestalter: 16 Jahre

Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck an Prüfungskommission (info@mym.info) senden.

Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen (Kopie beifügen)

Personalausweis (beidseitige Kopie) oder Kopie des Reisepasses (nur Personalienseite) mit Kopie der Original – Meldebescheinigung an Prüfungskommission übersenden – Original ist bei der Prüfung vorzulegen und ein Passbild (muss nicht biometrisch sein).

Die Bescheinigung über die Entrichtung der Prüfungsgebühr plus Nebenkosten (oder SEPA –Lastschrift Mandat) müssen spätestens 3 Wochen vor der Ausbildung / Prüfung bei der Prüfungskommission eingegangen sein. Ansonsten kann auf keinen Fall eine Teilnahme erfolgen.

Es ist zwischenzeitlich in Yachtsportkreisen bekannt geworden, dass die Wasserschutzpolizei, Küstenwache und Wasserschifffahrtsämter in Deutschland und den Nachbarstaaten, jetzt auch Charterer und Vercharterer, verstärkt auf das Vorhandensein in Yachtsportkreisen sogenannter „Knallscheine“ oder Pyroscheine“ verstärkt überprüfen, ob ein Fachkundenachweis (FKN) für die an Bord vorhandenen Seenotsignalmittel, welche zur „Mindestausrüstung“ gehören, oder sogar ein (SKN) bei einer „Signalpistole“ an Bord, vorhanden ist. Bei Nichtvorhandensein kann ein erhebliches Bußgeld verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Die vielerorts noch vorhandene Meinung, dass es für Charterer und Vercharterer rechtlich ausreichend ist, wenn der Vercharterer im Besitz einer entsprechenden Lizenz ist und eine Einweisung durch ihn an den Charterer erfolgt ist nicht mehr rechtsgültig. Diese Regelung ist spätestens seit dem 31.12.2019 irrelevant, da sie auch der herrschenden Rechtsmeinung nach, von einem unzuständigen Ministerium (Schleswig-Holsteinisches „Sozialministerium“) getroffen wurde. Der Charterer muss, je nach Vorhandensein an Bord, im Besitz eines FKN Fachkundenachweises oder sogar eines SKN Sachkundenachweises sein.


Ausbildung:

Die Ausbildung stellt sich wie folgt dar: (ca. 3 theor./prakt. Stunden für FKN) 

Bei der Prüfung zum Fachkundenachweis müssen der Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts beherrscht werden.


Theoretische Prüfung:

Hier müssen mindestens ausreichende Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen Nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
  • Kennzeichnung von Waffen

In der theoretischen Prüfung muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden. Die Fragen sind teilweise im Multiple – Choise – Verfahren zu -beantworten. Der richtige (manchmal aber fehlerhaft im Internet veröffentlichte) für die Prüfung relevanter Fragenkatalog wird bei der verbindlichen schriftlichen Anmeldung übersandt. Nur diese Fragen / Antworten müssen unbedingt bei der Prüfung beherrscht werden.


Praktische Prüfung:

Hier ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln beim tatsächlichen Gebrauch nachgewiesen werden. Hier ist nachzuweisen:

  • Handhabung einer Fallschirmsignalrakete (Rot)
  • Handhabung einer Rauchfackel (Orange) bzw- einer Handfackel (Rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (Orange – Dose)
  • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin / Trommel
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln /Versagern

Mindestens 3 der 5 Aufgaben müssen ausreichend bestanden werden.

Für die Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel stellen wir gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SprengG die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 der 1. SprengV eine Lizenz für Signalmittel der Kategorie PT2 aus, welche berechtigt Seenotsignalmittel zu erwerben und hierüber die tatsächliche Gewalt auszuüben.


Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung:

Nach einer Frist von 12 Monaten, ab der Zulassung, verfällt die Zulassung. Bestandene Prüfungsteile verfallen.

Bei Nichterscheinen zum Ausbildungs- und anschließende Prüfungstermin verfallen die Seminarpreise, Prüfungsgebühren und Nebenkosten. Der Antrag wird als zurückgenommen angesehen.


Gebühren:

Die FKN-Gebühren setzen sich wie folgt zusammen: 

FKN-Theorie- und Praxisausbildung (inkl. des eindeutigen Original – Prüfungsfragenkatalogs)

Seminarpreis35,00 €
Prüfungsgebühren:
Abnahme der theor. / prakt. Prüfung:10,00 €
Erteilung / Ausstellung des FKN-Fachkundenachweises4,00 €
Miete für Prüfungsraum / Reisekosten der Prüfer5,00 €
Gesamtprüfungsgebühren des FKN-Fachkundenachweises19,00 €
Gesamtkosten des FKN-Fachkundenachweises54,00 €
Wiederholung der Prüfung (auch Teile):19,00 €

(beim nächsten offiziell von MYM ausgeschriebenen Prüfungstermin – bestandene Prüfungsteile dürfen ein Jahr gültig bleiben)


Datenschutz:

Wegen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und insbesondere der neuen europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass diese Webseite in geringem Maße Cookies verwendet. Mit der Nutzung der Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.
Auf den auf unserer Webseite bereitgestellten Anmeldungsformularen zu den Lehrgängen und Prüfungen werden Ihre Daten erhoben, archiviert und an die zuständigen Behörden zwecks Prüfung weitergeleitet. Die bei uns gespeicherten Daten werden nur zwecks Ausstellung der Lizenzen und wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird, als Unterstützung bei Verlust gespeichert.

Eine Weitergabe, außer wie vorgenannt, erfolgt nicht!!!

Einzelheiten und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen und unserer Prüfungsordnung.

Kosten Prüfungsgebühren FKN-Prüfungsordnung FKN-Antrag


Hinweis zum Drucken von PDF Dateien

  1. Falls nicht vorhanden, laden Sie die aktuelle Version vom Adobe Acrobat Reader (kostenlos) unter der Webseite https://get.adobe.com/de/reader/ runter und installieren Sie diese auf Ihrem Computer.
  2. Überprüfen Sie ob der geschützte Modus deaktiviert ist, um das Formular drucken zu können.

    • Klicken Sie auf das Menü „Bearbeiten“ > „Einstellungen…“.
    • Klicken Sie links auf das Menü „Sicherheit (erweitert)“.
    • Entfernen Sie das Häkchen bei „Geschützten Modus beim Start aktivieren“.
    • Bestätigen Sie die Abfrage mit „Ja“ und klicken Sie unten auf den Button „OK“.
    • Schließen den Acrobat Reader und öffnen Sie ihn erneut.
  3. Öffnen Sie das PDF Formular mit dem Acrobat Reader, füllen Sie die Felder aus und speichern Sie das Formular.
  4. Drucken Sie die PDF Datei anschließend aus.

 

Capt. Mike Huefken
Ausbildungsleiter unserer Firma MYM Mike’s Yachting Maritimservice
und Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die staatlichen FKN- und SKN-Lizenzen gem. Sprengstoffgesetz und Waffengesetz

Preise

PYRO „Pyrotechnik“

Eigene „Staatliche Ausbildung und Prüfung“ gem. Waffen- und Sprengstoffgesetz und Ausstellung der Lizenzen

FKN (Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz)
für Seenotsignalmittel (sogen. „kleiner Pyroschein“)
Seminarpreis (Theorie und Praxis):
35,00 €
Trainingssoftware: die amtlichen - Prüfungsfragen digital (für FKN)
Für Seminarteilnehmer/innen:
gratis
SKN (Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz)
für Seenotsignalmittel und Seenotsignalpistolen (sogen. „Großer Pyroschein“)
Seminarpreis (Theorie und Praxis)
98,00 €
Trainingssoftware: die amtlichen - Prüfungsfragen digital (für FKN und SKN)
Für Seminarteilnehmer/innen:
gratis

FKN

Fachkundenachweis „Kleiner Pyroschein“

Für Seenotsignalmittel gem. Sprengstoffgesetz.
Nur FKN – Ausbildung für Seenotsignalmittel

SKN

Sachkundenachweis
„Großer Pyroschein“

Für Seenotsignalpistolen gem. Waffengesetz mit integr. Ausbildung für Seenotsignalmittel gem. Sprengstoffgesetz

Infos FKN / SKN

Das Ausbildungszentrum – MYM Mikes Yachting Maritimzentrum – vertreten durch den Ausbildungsleiter – M.  Huefken -, erhielt gem. § 7 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) die – staatliche Anerkennung –  zur Ausbildung und Prüfung der Sachkunde (SKN) zum Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln (sogen. „Großer Pyroschein“) und „Prüfungszeugnisse“ auszustellen, welche eine der Voraussetzungen für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Seenotsignalpistolen sind. Draus resultiert die Berechtigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) nach einer „staatlichen anerkannten Prüfung“ auch Lizenzen zur Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel (sogen. „Kleiner Pyroschein“) auszustellen.