Kroatien – Neue Vorschriften

12. Juni 2025

Seit Ende März 2025 hat das zuständige Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur eine neue Verordnung eingeführt. Derzeit ist diese allerdings nur in kroatischer Sprache verfügbar. Demnach müssen Boote ab sofort folgende Mindestabstände zur Küste einhalten:

Boote ab 30 m Länge – 300 m,

ab 15 m unter 30 m – 150 m,

unter 15 m – 50 m.

Im Abs. 6 der Verordnung wird festgelegt, dass Festmacherleinen und Ankerketten die Fahrt anderer Fahrzeuge nicht behindern dürfen. Gemäß Absatz 7 ist es untersagt Schiffe so am Ufer festzumachen, dass Teile oder Zubehörteile 50 m oder mehr vom Ufer entfernt sind. Ein Ankerverbot besteht in einer Entfernung von 150 m vom Ufer eines „Naturbadegebiets“. Eine amtliche Liste der „Naturbadegebiete“ gibt es nicht. In dem amtlichen Seekartensatz „“Male Karte“ des kroatischen hydrografischen Instituts im Maßstab 1:100 000 muss man viele der beliebten kleinen Buchten mit der Lupe suchen. Etliche sind noch nicht einmal bezeichnet. Schon gar nicht gibt es da einen Eintrag oder ein Symbol für ein „Naturbadegebiet“.

Ich bitte um Verzeihung wegen der Ironie: „Wenn Behördenvertreter ein schlechtes Augenmaß haben, kann wahrscheinlich wieder ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden.“ Wurde da wieder eine neue kroatische Geldquelle erschlossen?