Nach aktueller Rechtslage in Deutschland ist es möglich, auf Grundlage der amtlichen deutschen Sportbootführerscheine See und Binnen ein International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC) auszustellen.
Seit der Reform der Sportbootführerscheinverordnung im Jahr 2018 werden die deutschen Sportbootführerscheine im Scheckkartenformat ausgegeben. Diese neuen Führerscheine enthalten auf der Rückseite den Hinweis, dass sie dem International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC) gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entsprechen. Das bedeutet, dass Inhaber eines solchen Führerscheins automatisch auch im Besitz eines ICC sind, ohne dass ein separater Antrag erforderlich ist. Es ist jedoch zu beachten, dass ältere Führerscheine, die vor der Einführung des Scheckkartenformats ausgestellt wurden, möglicherweise nicht den ICC-Vermerk enthalten. In solchen Fällen wird empfohlen, den alten Führerschein gegen den neuen im Scheckkartenformat umzutauschen, um die internationale Anerkennung sicherzustellen. Das ICC wird in vielen Ländern als Nachweis der Befähigung zum Führen von Sportbooten anerkannt. Allerdings gibt es einige Länder, wie beispielsweise Frankreich, Italien, Griechenland und Spanien, die die Resolution Nr. 40 nicht offiziell anerkannt haben. In der Praxis verlangen jedoch viele Charterunternehmen in diesen Ländern dennoch die Vorlage eines ICC oder eines gleichwertigen Nachweises. Wenn Sie Ihren alten Führerschein umtauschen oder weitere Informationen zum ICC erhalten möchten, können Sie sich an die zuständigen Stellen wie den Deutschen Motoryachtverband (DMYV) oder den Deutschen Segler-Verband (DSV) wenden. – www.dsv.org – oder – www.dmyv.de –