Papierseekarten noch Pflicht?

10. Juli 2024

Für den Yachtsportler stellt sich hier eine nicht sofort erkennbare Rechtslage dar. Etwas Rechtssicherheit ergab die Antwort der GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) auf eine entsprechende Anfrage. Demnach sind grundsätzlich auf allen Sportbooten, gleich ob gewerblich oder privat genutzt, aktuelle Papierseekarten des jeweiligen Fahrtgebiets mitzuführen, die aber nicht amtlich sein können und auch lediglich aus einem Kartenausschnitt bestehen dürfen. Das geht aus § 13 Absatz 1 Ziffer 2 der SchSV (Schiffs-Sicherheits-Verordnung) hervor, der Sportboote ausdrücklich nenne und nicht zwischen großen und kleinen Sportbooten im Sinne der See-Sportbootverordnung unterscheide. Elektronische Seekarten seien für die Sportschifffahrt nur als zusätzliche Navigationshilfe einsetzbar. Aktuell erkennt die Wasserschutzpolizei Seekarten laut eigener Auskunft nur dann an, wenn sie auf dem Berichtigungsstand der NfS (Nachrichten für Seefahrer) sind.

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