So lautet die Überschrift in Teil zwei der fünfteiligen Serie. Für Schiffsführer/innen ist ein amtlicher Sportbootführerschein erforderlich. Was erforderlich und sinnvoll ist und der Weg dorthin wird in dem Artikel behandelt.
Auch wenn die Elektronik heute mit ein paar Klicks die Navigation zum Kinderspiel macht, bleiben die Inhalte, die eine Sportbootführerschein Ausbildung in einer „anerkannten“ (zertifizierten) Sportbootschule vermittelt, aus mehreren Gründen relevant. Nicht nur weil der Gesetzgeber diesbezüglich die klaren Vorgaben macht, dass man sich nicht nur auf die Elektronischen Medien verlassen darf. Er verlangt zudem, dass man die wichtigen Grundlagen, Zusammenhänge und Hintergründe in punkto Navigation, Meteorologie, Bordpraxis, Segeltrimm (bei Segelyachten) und Umweltbestimmungen, entsprechend dem Fahrtgebiet, beherrscht. Bewegt man sich entlang der Küste bzw. dem Ufer, mit Landsicht, kann ein Sportbootführerschein See oder Sportbootführerschein Binnen eventuell genügen.
Die genauen Voraussetzungen für die zwingend vorgeschriebenen amtlichen Sportbootführerscheine See und Binnen können Sie der Homepage unserer Firma – MYM Mike’s Yachting Maritimservice unter
– https://www.mym.info/ausbildung/sportbootfuehrerscheine/ – entnehmen.
Das Führen eines Sportbootes ohne Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein) ist strafrechtlich relevant und zieht Sanktionen nach sich. Seit dem 01. Januar 2018 werden die beiden Sportbootführerscheine See und Binnen in Scheckkartenformat (im ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810) ausgestellt.
Unter dem vorgenannten Link sind dort auch die Voraussetzungen für die „weiterführenden freiwilligen amtlichen Sportbootführerscheine“, SKS Sportküstenschifferschein, SSS Sportseeschifferschein und SHS Sporthochseeschifferschein aufgeführt. Diese werden aber erst später relevant.
Unbedingt ist zu erwähnen, dass es schon seit dem 01. August 2015 auch Pflicht ist, dass Schiffsführer/innen im Besitz einer Funklizenz sein müssen für die Funkanlage, welche an Bord installiert ist. Das sind in der Regel UKW – Funkanlagen, wofür auf See das SRC (Short Range Certificate) für den UKW Seefunk oder das UBI UKW – Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk für die Flüsse, Seen und Kanäle erforderlich ist. Auch in diesem Falle kann das Nichtvorhandensein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Die detaillierten Informationen zur Funkzeugnispflicht, Ausbildung und Prüfung sind ebenfalls unter
– https://www.mym.info/ausbildung/sportbootfuehrerscheine/ –
auf der Homepage von – MYM Mike’s Yachting Maritimservice – zu finden.
Abschließend seien noch die letzten Mittel für den Notfall erwähnt, um auf sich aufmerksam zu machen. Es sind die pyrotechnischen Seenotsignalmittel. Lizenzfrei sind die pyrotechnischen Signalmittel wie Handfackeln und Signalgeber. Die leistungsstärkeren Signalraketen und Fallschirmsignalraketen bedürfen des FKN Fachkundenachweises (kleiner Pyroschein). Eine Signalpistole und die Munition, aus welcher Signalraketen und Fallschirmsignalraketen verfeuert werden können, bedürfen hingegen sogar des SKN Sachkundenachweises (großer Pyroschein). Für beide Pyrolizenzen ist die Firma – MYM Mike’s Yachting Maritimservice – als eine der wenigen Firmen in Deutschland, von der zuständigen Behörde, ermächtigt die Ausbildungen und Prüfungen durchzuführen und die staatlichen Lizenzen auszustellen. Die Details hierzu sind unter
– https://www.mym.info/ausbildung/pyrotechnik-gemas-sprengstoffgesetz-fkn-und-waffengesetz-skn/ – aufgeführt.