Ausbildung zum SKN mit integrierter FKN – Ausbildung
Voraussetzungen:
SKN
Mindestalter: 18 Jahre (ggf. bei Alter unter 25 Jahren ärztliches Attest)
Deutsche amtliche Sportbootführerscheine – See oder Sportbootführerscheine – Binnen oder höherwertige freiwillige amtliche Sportküstenschifferscheine, Sportseeschifferscheine oder Sporthochseeschifferscheine, sowie andere in Deutschland, den gesetzlichen Vorgaben, anerkannte Befähigungsnachweise gem. § 8 WaffG, müssen bei Beantragung der Prüfung vorhanden sein.
Neben der „Sachkunde“ gem. § 7 WaffG
werden darüber hinaus, gem. § 5 die „Zuverlässigkeit“, § 6 die „Persönliche Eignung“ und gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 WaffG das „Bedürfnis“ anhand der Anmeldung, von der zuständigen Behörde geprüft.
Sind bei der zuständigen Behörde die entsprechenden Anforderungen erfüllt, dann kann bei dieser Behörde eine Waffenbesitzkarte WBK zum Erwerb einer Seenotsignalpistole (Kal. 4 / 26,5 mm) beantragt werden.
Zusätzlich kann für die Nutzung im Ausland ein europäischer Feuerwaffenpass sinnvoll sein. Dieser entbindet aber nicht davon, vor der Einreise mit einer Signalpistole ins Ausland, bei einer diplomatischen Vertretung des jeweiligen Staates eine Genehmigung zu erwirken. Erkundigen Sie sich bitte, wegen der sehr verschiedenen Rechtslagen, über die gültigen Bestimmungen in dem jeweiligen Staat.
Antragsunterlagen:
Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck an Prüfungskommission (info@mym.info) senden.
Personalausweis (beidseitige Kopie) oder Kopie des Reisepasses (nur Personalienseite) mit Kopie der Original – Meldebescheinigung an Prüfungskommission übersenden – Original ist bei der Prüfung vorzulegen.
Mitbürger mit anderer Staatsangehörigkeit, die mindestens 5 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben und gemeldet sind, legen Kopien des Passes, einer Meldebescheinigung sowie der aufenthaltsrechtlichen Bescheinigung vor. Es soll daraus hervorgehen ein mindesten für 5 Jahre melderechtlich erfasster Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Kopie des amtlichen Sportbootführerscheines oder einer anderen anerkannten Sportbootlizenz
Die Bescheinigung über die Entrichtung der Prüfungsgebühr plus Nebenkosten (oder SEPA –Lastschrift Mandat) müssen spätestens 3 Wochen vor der Ausbildung / Prüfung bei der Prüfungskommission eingegangen sein. Ansonsten kann auf keinen Fall eine Teilnahme erfolgen.
Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung:
Nach einer Frist von 12 Monaten, ab der Zulassung, verfällt die Zulassung. Bestandene Prüfungsteile verfallen.
Bei Nichterscheinen zum Ausbildungs- und anschließenden Prüfungstermin verfallen Seminarpreis, Prüfungsgebühren und Nebenkosten. Der Antrag wird als zurückgenommen angesehen.
SKN/ FKN-Ausbildung:
Ausbildungsthemen bei der Sachkunde für pyrotechnische Signalmittel und Signalpistolen (PYRO):
- Arten der Seenotsignalmittel
- Seenotfall
- Waffengesetz, rechtliche Bewertung (Notstand / Notwehr / Nothilfe)
- Ausnahmereglungen
- Prüfungsvorbereitung (Theorie)
- Training von Prüfungsfragen
- Prüfungsvorbereitung (Praxis)
- Handhabung einer Seenotsignalpistole
- Handhabung von Seenotsignalmitteln, (evtl. auch Leinenwurfgerät)
Die Ausbildung stellt sich wie folgt dar: (ca. 8 theor./prakt. Stunden für FKN und SKN)
Erster Teil:
Fachkunde FKN (ca. 3 theor./prakt. Stunden – für Seenotsignalmittel) nach dem Sprengstoffgesetz mit sofort anschließender Prüfung, Mitteilung des Ergebnisses und ggf. Aushändigung der FKN-Lizenz.
(Dieser Teil kann auch im Rahmen einer separaten Ausbildung an anderen Örtlichkeiten und zu anderen Zeiten erfolgen. Bitte bei der Prüfungskommission – MYM Mike’s Yachting Maritimservice – erfragen.)
und
Zweiter Teil:
Sachkunde SKN (zusätzlich ca. 5 theor./prakt. Stunden) nach dem Sprengstoffgesetz und Waffengesetz für Seenotsignalmittel und Seenotsignalpistolen mit anschließender Prüfung, Mitteilung des Ergebnisses und nach erfolgreicher Prüfung, Aushändigung des SKN-Sachkunde-Prüfungszeugnisses.
Theoretische Prüfung:
In der theoretischen SKN-Prüfung muss ein Fragebogen mit 30 Fragen bearbeitet werden. Die Fragen sind teilweise im Multiple – Choise – Verfahren zu beantworten. Der richtige (manchmal aber fehlerhaft im Internet veröffentlichte) für die Prüfung relevanter Fragenkatalog wird bei der verbindlichen schriftlichen Anmeldung übersandt. Nur diese Fragen / Antworten müssen unbedingt bei der Prüfung beherrscht werden.
Praktische Prüfung:
Erläuterung der Handhabung der Signalpistole im Notfall
Arten und Funktion von Zündern bei gewöhnlich verwendeten Not-Handfackeln
Sicherheit bei der Verwendung einer Seenothandfackel
Was ist wichtig bei der Verwendung von Seenot-Rauchsignalen?
Was ist bei allen steigenden Seenotsignalen unbedingt zu beachten?
Verhalten bei einem Munitionsversager in der Signalpistole?
SKN-Gebühren:
Die SKN-Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:
SKN-Theorie- und Praxisausbildung (inkl. des eindeutigen Original – Prüfungsfragenkatalogs, da im Internet verschiedene Original- und sogar falsche Fragen- und Antwortkataloge veröffentlicht sind).
Seminarpreis | 98,00 € |
(optional) „Lehrbuch über die Waffensachkundeprüfung“ | 17,80 € |
Prüfungsgebühren: | |
Abnahme der theor. / prakt. Prüfung | 21,00 € |
Erteilung des SKN-Prüfungszeugnisses | 8,00 € |
Reisekosten der Prüfer | 12,00 € |
Mietkosten für Prüfungsraum und Schießstand | 8,00 € |
Gesamtprüfungsgebühren des SKN-Sachkundenachweises | 49,00 € |
Gesamtkosten des SKN-Sachkundenachweises | 147,00 € |
Wiederholung der Prüfung (auch Teile) | 31,00 € |
(beim nächsten offiziell von MYM ausgeschriebenen Prüfungstermin)
Datenschutz:
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!!!Eine Weitergabe, außer wie vorgenannt, erfolgt nicht!!!
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Kosten Prüfungsgebühren SKN-Prüfungsordnung SKN-Antrag
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Capt. Mike Huefken
Ausbildungsleiter unserer Firma MYM Mike’s Yachting Maritimservice
und Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die staatlichen FKN- und SKN-Lizenzen gem. Sprengstoffgesetz und Waffengesetz