Mit Wirkung zum 17. Oktober 2012 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass für nicht gewerblich genutzte Sportfahrzeuge im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen bis 11,03 / 15 PS Nutzleistung keine Führerscheinpflicht besteht. Damit wurde die alte Regelung der grundsätzlichen Führerscheinfreiheit bis nur 3,86 KW / 5 PS für fast alle deutschen Gewässer aufgehoben. Für Rhein, Bodensee und einige Landesgewässer blieb jedoch die alte 3,86 / 5 PS Regelung bestehen. Die Regelung wonach mit dem Sportbootführerschein Binnen lediglich Sportboote bis zu einer Länge von 15 m geführt werden dürfen, blieb erhalten. Das Mindestalter für den/die Rudergänger/in im See – und Binnen – Bereich beträgt 16 Jahre.
Betreten Sie die Erlebniswelt
des Wassersports bei
MYM Mike’s Yachting Maritimservice
Egal ob Sie mit einer eleganten Yacht oder einem Katamaran segeln oder mit einer rassigen Motoryacht traumhafte Reviere erkunden wollen, wir sorgen mit einer soliden Ausbildung dafür, dass Sie dies stressfrei genießen können. Auch für die Fahrt zum Tauchen, Angeln und für Wasserski können Sie bei uns die Grundlagen erwerben. Wollen Sie mit einem Jetski mit Highspeed über die Wellen reiten. Dann sind Sie ebenfalls bei uns richtig. Wir präsentieren die gesamte Bandbreite von Sportbootführerschein – Ausbildungen für Ihren Wassersport bis hin zum Crewtraining für Megayachten.
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Leistungen
Führerscheinpflichtgrenze von 11,03 KW (15 PS) in Deutschland
FKN
Fachkundenachweis „Kleiner Pyroschein“
Für Seenotsignalmittel gem. Sprengstoffgesetz.
Nur FKN – Ausbildung für Seenotsignalmittel
Infos FKN / SKN
Das Ausbildungszentrum - MYM Mikes Yachting Maritimzentrum - vertreten durch den Ausbildungsleiter - M. Huefken -, erhielt gem. § 7 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) die - staatliche Anerkennung - zur Ausbildung und Prüfung der Sachkunde (SKN) zum Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln (sogen. „Großer Pyroschein“) und „Prüfungszeugnisse“ auszustellen, welche eine der Voraussetzungen für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Seenotsignalpistolen sind. Draus resultiert die Berechtigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) nach einer „staatlichen anerkannten Prüfung“ auch Lizenzen zur Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel (sogen. „Kleiner Pyroschein“) auszustellen.