Betreten Sie die Erlebniswelt
des Wassersports bei
MYM Mike’s Yachting Maritimservice

Egal ob Sie mit einer eleganten Yacht oder einem Katamaran segeln oder mit einer rassigen Motoryacht traumhafte Reviere erkunden wollen, wir sorgen mit einer soliden Ausbildung dafür, dass Sie dies stressfrei genießen können. Auch für die Fahrt zum Tauchen, Angeln und für Wasserski können Sie bei uns die Grundlagen erwerben. Wollen Sie mit einem Jetski mit Highspeed über die Wellen reiten. Dann sind Sie ebenfalls bei uns richtig. Wir präsentieren die gesamte Bandbreite von Sportbootführerschein – Ausbildungen für Ihren Wassersport bis hin zum Crewtraining für Megayachten.

Ausländische Yachtsportlizenz – Sportbootführerschein und Funkzeugnis. Wichtiger Hinweis für deutsche Schiffsführer-/ innen

Von der International Maritime Organisation IMO, einer Unterorganisation der UNO, mit Sitz in London, wurden Mindeststandards für Prüfungsanforderungen zum Erwerb von Yachtsportlizenzen festgelegt. Ein Großteil der Staaten, auch Deutschland, ist diesem Abkommen gefolgt. Alle deutschen Befähigungsnachweise des Yachtsports entsprechen diesem Mindeststandard.

Den Bestimmungen zufolge brauchen deutsche Schiffsführer / innen im Ausland den Sportbootführerschein der in Deutschland für das entsprechende Fahrtgebiet bzw. das Funkzeugnis, das für das an Bord befindliche UKW / GW / KW Funkgerät erforderlich ist.

Mit Wirkung zum 01.08.2005 hat der Gesetzgeber dazu verpflichtet, dass Schiffsführer / innen im Besitz der Funklizenz für die an Bord befindliche UKW oder GW / KW Funkanlage sein müssen. Auf Intervention von Wassersportverbänden wurde in Deutschland die Frist, nach der bei Nichtbeachtung Sanktionen erfolgen, auf den 01.01.2010 prolongiert. Aus diesem Grunde wird ab diesem Datum der Erwerb der erforderlichen Funklizenz für deutsche Hoheitsgewässer, aber auch für Charter im internationalen Bereich dringend empfohlen und auf die haftungsrechtliche Relevanz für Schiffsführer / innen hingewiesen.

Wir geben Ihnen aber auch die „beachtenswerte“ Lizenzregelung anderer Staaten zur Kenntnis. Zum Beispiel konnten Sie in Kroatien Ihren Sportbootführerschein oder Ihre Funklizenz gegen eine Gebühr um $ 180 „erwerben“. Über die Art und Weise des Erwerbs einer solchen Lizenz ersparen wir uns einen Kommentar. Nur erlauben wir uns den Hinweis, am Beispiel Kroatiens, dass der kroatische Sportbootführerschein und das kroatische UKW Funkzeugnis nur in Kroatien gültig sind. International sind sie für deutsche Staatsbürger nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.

Bleiben wir einmal bei diesem Beispiel. Kroatien hat nach sehr zögerlichem Verhalten gegenüber Einwänden der deutschen Verbände (etwa August 2009) die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse, die dem international festgelegten IMO (International Maritim Organisation) Standard entsprechen, anerkannt und nicht, gegen Entgelt, auf den zusätzlichen Erwerb „kroatischer Lizenzen“ bestanden.

Das von einigen Unternehmen in Deutschland angebotene „SRC – Funkzeugnis“ der britischen Royal Yachting Association RYA, ist nicht EU – konform. Für deutsche Staatsangehörige, mit Lebensmittelpunkt in Deutschland, ist eine Anpassungsprüfung zum deutschen SRC Funkzeugnis erforderlich. Das bedeutet für die Inhaber dieser Lizenzen leider „doppelte Prüfung und erneute Prüfungsgebühren“. Am 31.08.2009 sind die Prüfungsfragen für eine Anpassungsprüfung für deutsche Staatsbürger zum deutschen, international gültigen SRC vom zuständigen Referat des deutschen Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht worden.

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FKN

Fachkundenachweis „Kleiner Pyroschein“

Für Seenotsignalmittel gem. Sprengstoffgesetz.
Nur FKN – Ausbildung für Seenotsignalmittel

SKN

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„Großer Pyroschein“

Für Seenotsignalpistolen gem. Waffengesetz mit integr. Ausbildung für Seenotsignalmittel gem. Sprengstoffgesetz

Infos FKN / SKN

Das Ausbildungszentrum - MYM Mikes Yachting Maritimzentrum - vertreten durch den Ausbildungsleiter - M.  Huefken -, erhielt gem. § 7 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) die - staatliche Anerkennung -  zur Ausbildung und Prüfung der Sachkunde (SKN) zum Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln (sogen. „Großer Pyroschein“) und „Prüfungszeugnisse“ auszustellen, welche eine der Voraussetzungen für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Seenotsignalpistolen sind. Draus resultiert die Berechtigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) nach einer „staatlichen anerkannten Prüfung“ auch Lizenzen zur Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel (sogen. „Kleiner Pyroschein“) auszustellen.

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