Amtlicher Pyro Technik Fachkunde Nachweis (FKN) nach dem Sprengstoffgesetz
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Amtlicher Fachkundenachweis FKN für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffgesetz (PYRO)
Pyrotechnik (Fachkunde FKN nach dem Sprengstoffgesetz). Jede/r verantwortungsbewusste Schiffsführer/in sollte die Berechtigung und Befähigung zur Handhabung von Seenotsignalmitteln besitzen. Deshalb empfehlen wir mit der Prüfung zu einem amtlichen Sportbootführerschein auch die entsprechende Fachkunde – Prüfung für Pyrotechnik gem. Sprengstoffgesetz abzulegen.
Ausbildung:
Von der zuständigen Behörde wurde unserer Firma – MYM Mike’s Yachting Maritimservice -, als einer der wenigen Ausbildungsbetriebe in Deutschland, die Berechtigung erteilt, die Ausbildungen, staatlichen Prüfungen und die Ausstellung der staatlichen Lizenzen gemäß dem Sprengstoffgesetz – FKN Fachkundenachweis – und dem Waffengesetz – SKN Sachkundenachweis – durchzuführen.
(ca. 3 theor./prakt. Stunden für FKN)
Fachkunde FKN nach dem Sprengstoffgesetz für Seenotsignalmittel
Voraussetzungen: SBF – See oder SBF – Binnen oder zusammen mit diesen Prüfungen und Mindestalter 16 Jahre für FKN
Ausbildungsthemen bei der Sachkunde für pyrotechnische Signalmittel (PYRO):
- Arten der Seenotsignalmittel
- Seenotfall
- Sprengstoffgesetz , Rechtliche Bewertung
- Ausnahmereglungen
- Prüfungsvorbereitung (Theorie)
- Training von Prüfungsfragen
- Prüfungsvorbereitung (Praxis)
- Handhabung von Seenotsignalmitteln (Seenot Signalraketen, Fallschirm Signalraketen, Rauchfackel, Rauchsignal, Handfackel, Signalgeber mit Magazin oder Trommel, NICO – Signal, Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln / Versagern, evtl. auch Leinenwurfgerät)
Obwohl nicht vorgeschrieben, wird wegen der ansonsten fehlenden praktischen Erfahrung im Umgang mit pyrotechnischen Explosivmitteln, die Ausbildung an einer Schule mit kompetenten Fachleuten empfohlen. Bei der Firma – MYM Mike’s Yachting Maritimservice – erfolgt die Ausbildung in der Fachkunde FKN durch einen im Umgang mit Sprengstoff besonders erfahrenen und befähigten Ausbilder.
FormulareSeminaranmeldung
Hinweis: Nur – FKN – Ausbildungen (Kleiner Pyroschein) nach dem SprengG (Sprengstoffgesetz) führen wir auch weiterhin durch. Sie sind in die – SKN – Ausbildung (Großer Pyroschein) integriert worden.