Pyrotechnik gemäß Sprengstoffgesetz FKN
Amtlicher Pyro Technik Fachkunde Nachweis (FKN) nach dem Sprengstoffgesetz
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Amtlicher Fachkundenachweis FKN für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffgesetz (PYRO)
Pyrotechnik (Fachkunde FKN nach dem Sprengstoffgesetz). Jede/r verantwortungsbewusste Schiffsführer/in sollte die Berechtigung und Befähigung zur Handhabung von Seenotsignalmitteln besitzen. Deshalb empfehlen wir mit der Prüfung zu einem amtlichen Sportbootführerschein auch die entsprechende Fachkunde – Prüfung für Pyrotechnik gem. Sprengstoffgesetz abzulegen.
Ausbildung:
(ca. 3 theor./prakt. Stunden für FKN)
Fachkunde FKN nach dem Sprengstoffgesetz für Seenotsignalmittel
Voraussetzungen: SBF – See oder SBF – Binnen oder zusammen mit diesen Prüfungen und Mindestalter 16 Jahre für FKN
Ausbildungsthemen bei der Sachkunde für pyrotechnische Signalmittel (PYRO):
- Arten der Seenotsignalmittel
- Seenotfall
- Sprengstoffgesetz , Rechtliche Bewertung
- Ausnahmereglungen
- Prüfungsvorbereitung (Theorie)
- Training von Prüfungsfragen
- Prüfungsvorbereitung (Praxis)
- Handhabung von Seenotsignalmitteln (Seenot Signalraketen, Fallschirm Signalraketen, Rauchfackel, Rauchsignal, Handfackel, Signalgeber mit Magazin oder Trommel, NICO – Signal, Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln / Versagern, evtl. auch Leinenwurfgerät)
Obwohl nicht vorgeschrieben, wird wegen der ansonsten fehlenden praktischen Erfahrung im Umgang mit pyrotechnischen Explosivmitteln, die Ausbildung an einer Schule mit kompetenten Fachleuten empfohlen. Bei MYM erfolgt die Ausbildung in der Fachkunde FKN durch einen im Umgang mit Sprengstoff besonders erfahrenen und befähigten Ausbilder.
Hinweis: Wegen der geklärten Gesetzeslage bezüglich der waffenrechtlichen Bestimmungen im PYRO – Bereich, werden wir in Zukunft wieder FKN/SKN – Ausbildungen nach dem SprengG/WaffG mit anschließender SKN-Prüfungsabnahme durchführen. Senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns an bzgl. der Ausbildungsmodalitäten und -termine.
KostenPrüfungsgebührenFormulareSeminaranmeldung
Hinweis: Nur – FKN – Ausbildungen nach dem SprengG (Sprengstoffgesetz) führen wir auch weiterhin durch.