Amtliches “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”
Long Range Certificate (LRC)
Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate LRC (Sportschifffahrt) / General Operator´s Certificate GOC (Berufsschifffahrt)
Wie schon bei den Erläuterungen zum UKW – Funk ausgeführt, gilt auch für das LRC (Long Range Certificate), dass auf See seit dem 01.02.99 ein Notalarm nur noch über das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) verbreitet und empfangen werden kann. Dieses System ist ein weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem. Es ist eine Verbindung von terrestrischem Seefunk und Satellitenfunk. Durch Fernschreibtechnik und durch den digitalen Selektivruf (DSC) erfolgt beim Notalarm eine automatische Übermittlung der Kennung der Seefunkstelle, der Notposition und der Art des Notfalles ohne Sprachschwierigkeiten.
Seit August 2005 müssen Schiffsführer / innen, die eine digitale (DSC) KW Kurzwellen-, GW Grenzwellen- und/oder Satelliten Seefunk Anlage im GMDSS betreiben wollen, im Besitz des international gültigen „Long Range Certificate“ LRC (erworben ab 01.01.2003) sein, wenn eine derartige Funkanlage an Bord installiert ist. Dies sollte auf langen „Blauwassertörns“ ausnahmslos der Fall sein, um versicherungsrechtlich nicht in den grob fahrlässigen Bereich zu geraten. Das könnte die Versicherung im Schadensfall in die Lage versetzen, Leistungen zu kürzen oder ganz zu versagen. Die ehemaligen Betriebszeugnisse behalten aber ihre Gültigkeit. Eine Ergänzungsprüfung zu dem neuen Funkzeugnis ist möglich. Das LRC berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk!
Fragen Sie uns nach einer in die LRC Ausbildung integrierten UBI Ausbildung (Kombi Ausbildung LRC / UBI).
Im Seminar bieten wir eine neuartige interaktive Software, Prüfungsbögen wie sie in den Prüfungen vorgelegt werden und Fachbücher an. Damit kann das Gelernte zuhause weiter vertieft werden.
Auch eine Ausbildung zum GOC (General Operators Certificate) für den GW / KW und Satellitenfunk in der Berufsschifffahrt bieten wir an. Die Prüfung hierzu muss aber vom BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie abgenommen werden.
Teile der LRC – Prüfung erfolgen in englischer Sprache. Dafür ist ein einfaches Basiswissen der englischen Sprache erforderlich. Für die Prüfungsvorbreitung zum LRC bieten wir im Vorhinein zu einem SRC / LRC – Seminar, ein Fachseminar „Englisch für Funker“ an, wo gezielt die relevanten Prüfungsteile in Englisch trainiert werden. Entgegen den Funkzeugnissen der Berufsschifffahrt ROC und GOC, die nur fünf Jahre gültig sind, ist das SRC / LRC der Freizeitschifffahrt lebenslang gültig.
Ausbildung:
Unsere Firma – MYM Mike’s Yachting Maritimservice – ist einer der wenigen Ausbildungsbetriebe im Segeln und Motoryachtsport, unter anderem für das – Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC – welcher von allen drei maßgeblichen Verbänden des Yachtsports ( DMYV – Deutscher Motoryacht Verband – www.dmyv.de – ), (Deutscher Segler Verband – www.dsv.org – ), (Verband Deutscher Sportbootschulen – www.vds.de ) “anerkannt” (zertifiziert) ist und darüber hinaus auch noch berechtigt ist das “QAW-Siegel” (Qualitätsausbildung im Wassersport) zu führen.
(ca. 40 theor./prakt. Unterrichtsstunden für Kombi Ausbildung LRC / UBI)
an zwei aufeinander folgenden Wochenenden, insgesamt fünf Tage,
am 1. Wochenende,
Fr. 13.00 – ca. 20.00 h,
Sa. und So., jeweils 10.00 – ca. 17.00 h
am 2. Wochenende,
Sa. und So., jeweils 10.00 – ca. 17.00 h,
Voraussetzungen: Keine (aber Mindestalter 18 Jahre)